Urteil: Details

Strafrecht

Rinder

Rinder

AG Usingen

29.07.2009

Sachverhalt

Der Angeklagte, ein Landwirt, hatte seine Rinder mindestens mehrere Monate lang kaum gefüttert und getränkt. Einige Tiere waren in dem dunklen Stall viel zu kurz mit dem Kopf nach unten angebunden, so dass sie sich kaum bewegen und nicht hinlegen konnten. Sie standen bis über die Fesselgelenke in ihrem eigenen Mist. Eine völlig entkräftete Kuh musste eingeschläfert werden, laut Obduktionsbericht hatte sie kein Fett mehr im Körper. Bei einem anderen Tier war die Kette in den Hals eingewachsen. Viele Rinder hatten Entzündungen am Körper.

Beurteilung

Das Veterinäramt des Kreises hat dem Landwirt die Rinder weggenommen. \"Ein schlimmeres Schicksal als auf diesem Hof kann man sich für ein Tier nicht vorstellen\", sagte der Strafrichter. Der 44-Jährige darf lebenslang keine Tiere mehr halten.

Entscheidung

Der Angeklagte wurde wegen Tierquälerei zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.