Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Zirkus Tier Widtiere, Zirkus Gericht AG Darmstadt Datum 10.02.2009 Aktenzeichen 233 OWi 1489/ Js 22971/07 Sachverhalt Während eines Gastspiels eines Zirkus stellte das städtische Amt für Veterinärwesen Mängel in der Tierhaltung fest. Die Elefanten waren mittels Fußfesseln fixiert gewesen und hatten keine Beschäftigungsmöglichkeit. Vier Tiere zeigten Verhaltensauffälligkeiten in Form des „Webens“. Ferner wurden mangelnder Auslauf der Pferde, fehlendes Außengehege bei den Schweinsaffen sowie weitere Tierhaltungsmängel festgestellt. Das Amt für Veterinärwesen stellte einen Bußgeldbescheid wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz in Höhe von 2.500,- Euro aus, gegen den die Vertreterin des Zirkus den Einspruch einlegte. Beurteilung Die Haltung von Elefanten in einem Zirkus stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn den Elefanten, als intelligenten Tieren, in ihrer Freizeit kein ausreichendes Beschäftigungsmaterial zur Verfügung steht. Der Auslauf der Tiere muss gewährleistet sein und Tiere können auch eine Zeit lang kalte Wetterverhältnisse aushalten. Die Betroffene verstößt damit fahrlässig gegen § 18 Abs. 1 Nr. 1 TierSchG. Entscheidung Die Betroffene wurde zu einer Geldbuße von 1.000,- EUR verurteilt. Zurück zur Übersicht