Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Wildtiere Tier Elefanten Gericht VG Arnsberg Datum 02.07.2007 Aktenzeichen 14 L 518/07 Sachverhalt Die Antragsstellerin ist Betreiberin eines Zirkus. Nach den durchgeführten Kontrollen von zuständigen Behörden (Antragsgegner), wurde festgestellt, dass die Elefanten, statt mit Stroh, Grass und Obst, mit Brötchen, Brotlaiben und zum Teil verpilzter Silage gefüttert worden sind. Ebenso wurden massive Hautverkrustungen, Liegegeschwüre und Hautwunden festgestellt. Die Fußsohlen waren stark zerklüftet, rissig, mit Löchern durchsetzt und faulig. Die Elefanten waren über längere Zeit auf mit Kot und Urin verschmutzten nassen Standflächen gehalten worden. Mit seinem Bescheid hat der Antragsgegner zwei Elefanten der Antragsstellerin fortgenommen. Daraufhin beantragte sie, den Bescheid aufzuheben und die beiden Elefanten in ihren Gewahrsam zurück zu verbringen. Beurteilung Die Antragsstellerin hat die Elefanten nicht ihrer Art entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht unterbracht. Die langjährige Zugehörigkeit der Elefanten zu ihrem Betrieb steht der Fortnahme der Tiere ebenso wenig entgegen wie die wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin. Die Fortnahmeverfügung ist nach § 16 a S. 1 und S. 2 Nr. 2 TierSchG rechtmäßig. Die Tiere sind so lange auf Kosten des Halters anderweitig pfleglich unterzubringen, bis eine den Anforderungen des § 2 TierSchG entsprechende Haltung durch den Halter sichergestellt ist. Entscheidung Der Antrag blieb ohne Erfolg. Zurück zur Übersicht