Urteil: Details

Zivilrecht

Tierschutz - Sonstiges

--

BVerfG

20.02.2009

1 BvR 2266/04 u. 1 BvR 2620/05

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer ist ein Verein, der eine weltweite Tierschutzorganisation in Deutschland repräsentiert. Der Beschwerdeführer wollte eine Werbekampagne unter dem Titel \"Der Holocaust auf Ihrem Teller\" beginnen. Dabei sollte auf Plakatwänden jeweils ein Foto aus dem Bereich der Massentierhaltung neben einer Abbildung von lebenden oder toten Häftlingen von Konzentrationslagern gezeigt werden. Die Vertreter des Zentralrates der Juden, die als Kinder den Holocaust überlebten, beantragten beim Landgericht gegen den Beschwerdeführer eine einstweilige Unterlassungsverfügung, der entsprochen wurde. Die Berufung des Beschwerdeführers blieb ebenfalls erfolglos.

Beurteilung

Daraus, dass sich eine Tierschutzorganisation in einer Werbekampagne gegen die Massentierhaltung der bildlichen Darstellung schwerer Menschenwürdeverletzungen dient, folgt nicht ohne weiteres, dass sie ihrerseits erneut gegen die unantastbare Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1GG) von Überlebenden des Holocaust verstößt und dass deshalb eine Abwägung mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit ausgeschlossen ist. In einer solchen Abbildung kann jedoch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG) von heute in Deutschland lebenden Juden liegen. Im Grundgesetz besteht ein kategorialer Unterschied zwischen menschlichem, würdebegabtem Leben und den Belangen des Tierschutzes, und infolgedessen ist die o.g. Werbekampagne als eine Bagatellisierung und Banalisierung des Schicksals der Holocaustopfer zu bewerten.

Entscheidung

Die Beschwerde hatte keinen Erfolg.