Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Tierschutz - Sonstiges Tier Hunde Gericht AG Gelnhausen Datum 05.11.2009 Aktenzeichen 42 Ds - 3802 Js 3974/09 Sachverhalt Die Angeklagten sind Schwägerinnen und wohnen mit ihren Familien auf dem Land. Sie besitzen je einen Hund, die sich auf dem gemeinsamen Hof der Familien frei bewegen. Von einer Hündin wurden 14 Hundewelpen geboren. Einer der Welpen kam tot zur Welt. Die Angeklagten fühlten sich finanziell und zeitlich überfordert, um die Welpen zu behalten und entschlossen sich, die Tiere zu töten. An ein Tierheim oder das Veterinäramt haben die Angeklagten nicht gedacht. Während eine Angeklagte bei der Hündin und einem Welpen im Hause bleib, tötete die andere die 12 Welpen, indem sie die Köpfe der Hunde auf eine Mauerkante schlug, so dass deren Genick brach. Die im Garten vegrabenen Hunde wurden vom Veterinäramt gefunden, das eine Untersuchung der Tiere durchführte. Beurteilung Die 12 Tiere erlitten allesamt ein hochgradiges akutes stumpfes Trauma im Schädel-Nackenbereich mit Zertrümmerung der Schädelkalotte und teilweise des Gehirns mit hochgradigen diffusen Blutungen. Hierbei trat Hirnmasse aus. Die naheliegende Möglichkeit der Abgabe der Hunde, ließen die Angeklagten außer Acht. Hinsichtlich der Art und Weise ihres Tuns haben die Angeklagten ein erhebliches Maß an Brutalität erkennen lassen und sind damit in zwölf Fällen der gemeinschaftlichen grundlosen Tötung von Wirbeltieren schuldig. Sie sind nach § 17 TierSchG und § 25 Abs. 2 sowie § 53 StGB zu verurteilen. Entscheidung Die Angeklagten waren jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monate verurteilt. Zurück zur Übersicht