Urteil: Details

Strafrecht

Nutztiere

Rinder

LG Limburg

27.08.2009

4 Js 6882/08

Sachverhalt

Das AG Weilburg hat die Angeklagten in der Sitzung am 11.03.2009 (40 Ds - 3 Js) wegen zweier selbstständiger gemeinschaftlicher Vergehen gegen das Tierschutzgesetz zu Gesamtgeldstrafen von jeweils 50 Tagessätzen zu je 10,- Euro verurteilt und im Übrigen die Angeklagten freigesprochen. Die Angeklagten haben durch ihre Art und Weise der Haltung den Tieren länger anhaltende Schmerzen und Leiden zugefügt. Gegen diese Entscheidung haben die Angeklagten eine Berufung eingelegt.

Beurteilung

Die erneute Hauptverhandlung hat hinsichtlich der persönlichen Verhältnisse der Angeklagten zu den gleichen Feststellungen geführt. Ergänzend konnte folgendes ermittelt werden: die Angeklagten haben die Feststellungen des Amtsgerichts im o.g. Verfahren bestätigt und ihr Verhalten ausdrücklich bedauert; Der Angeklagte war 8 Jahre lang ehrenamtlicher Bürgermeister in Ortschaft X; er ist in Höhe von ca. 110.000,- verschuldet und bezieht eine Rente von 340,- Euro, wovon er auch seine Schwester unterhält. Unter Berücksichtigung dieser Umstände wurde die Gesamtgeldstrafe neu ausgeurteilt.

Entscheidung

Die Angeklagten wurden zu Gesamtgeldstrafen von jeweils 40 Tagessätzen zu je 5,- EUR verurteilt.