Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Schäden durch Tiere Tier Katze Gericht Landesarbeitsgericht Hessen Datum 14.07.2009 Aktenzeichen 13 Sa 2141/08 Sachverhalt Die Klägerin arbeitete in einer Tierarztklinik als Hilfstierpflegerin. Sie wurde von einem Kater, der untersucht und kastriert werden sollte, in die linke Hand gebissen. Eine Infektion verkomplizierte den Heilungsprozess, so dass der Klägerin eine Prothese eines Fingermittelgelenks eingesetzt werden musste. Sie litt erheblich unter den Folgen der Bissverletzung und verlangte von ihrem Arbeitgeber die Zahlung von Schmerzensgeld. Die Klage vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main blieb erfolglos. Beurteilung Das hessische Landesarbeitsgericht begründete, dass bereits das Arbeitsgericht Frankfurt am Main die Verletzung als Arbeitsunfall angesehen und den Schmerzensgeldanspruch ausgeschlossen hat. Bei Arbeitsunfällen steht dem geschädigten Arbeitnehmer nur dann ein Schadensersatz zu, wenn Arbeitsgeber den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat. Der Grund dafür ist, dass an die Stelle der privatrechtlichen Haftung bei Arbeitsunfällen die sozialversicherungsrechtliche Gesamthaftung der Berufsgenossenschaft tritt. Der Beklagte handelte nicht vorsätzlich. Für ihn war nicht erkennbar, dass die Klägerin von der Katze verletzt wird. Dem Tierarzt kann allenfalls Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, was aber bei Arbeitsunfällen nicht für eine Schmerzensgeldhaftung ausreicht. Entscheidung Die von der Klägerin eingelegte Berufung blieb ebenfalls erfolglos. Zurück zur Übersicht