Urteil: Details

Öffentliches Recht

Tierschutz - Sonstiges

Ziege, Pony, Kalb

VG Aachen

09.03.2009

6 L 14/09

Sachverhalt

Die Antragstellerin hielt 2 Ziegen, 7 Shetland-Ponys und einen 1 Kalb. Nach der durchgeführten Kontrolle wurde festgestellt, dass die Tiere kein Trinkwasser und nicht ausreichend Futter hatten. Der Ernährungszustand war mangelhaft gewesen. Die Tiere waren auf engstem Raum eingesperrt gewesen und hatten keinen entsprechenden Witterungsschutz, die trockene wärmegedämmte Liegefläche fehlte ebenfalls. Einige Tiere waren erkrankt und auch nicht angemessen gepflegt gewesen. Die Tiere wurden von der zuständigen Behörde (Antragsgegnerin) fortgenommen. Die Antragstellerin bestreitet die o.g. Feststellungen.

Beurteilung

Die Tiere sind bei ihrer Fortnahme nach den Feststellungen des Amtstierarztes erheblich vernachlässigt gewesen. Der schlechte Ernährungs- und Pflegezustand ist bereits früher von der Amtstierärztin festgestellt worden, die die Haltung der Tiere in der Zeit vor der Fortnahme kontrolliert hat. Daraus, dass ein Tier noch lebt, kann nicht gefolgert werden, dass es angemessen ernährt worden ist. Der Bewertung des Pflege- und Ernährungszustandes eines Tieres durch einen Amtstierarzt kommt prinzipiell ein höherer Beweiswert zu. Bei keiner der durchgeführten Kontrollen ist Futter vorgefunden worden. Auch hat die Antragstellerin - trotz ausdrücklicher Aufforderung - keine Belege für die behaupteten Futterkäufe vorlegen können.

Entscheidung

Der Antrag wurde abgelehnt.