Urteil: Details

Zivilrecht

Nutztiere

Legehennen, Eier

LG Hamburg

10.02.1983

74 O 45/83

Sachverhalt

Der Antragsgegner boykotiert gegen Legehennenhaltern mit Käfig- bzw. Batteriehühnerhaltung. Er ruft zum ausschließlichen Kauf von Eiern aus Freiland- oder zumindest Bodenhaltung auf.

Beurteilung

Im Wege der einstweiligen Verfügung wird dem Antragsgegner unter Androhung eines Ordnungsgeldes verboten, zum Boykott aufzurufen, sofern die Aufrufe mit folgenden Behauptungen verbunden werden: a) um Futterkosten zu senken, würden dem Futter oftmals Fleich- oder Fischmehle zugesetzt, die das hochgiftige Reinigungsmittel Perchloräthylen enthalten; b) über Fischmehle gelangten hohe Arsenmengen in die Eier; c) über Futtergetreide würden die Eier mit Umweltchemikalien, z.B. Cadmium, DDT und Pestiziden verseucht; d) die Produzenten versuchten, um möglichst viele Eier möglichst billig anbieten zu können, die Legeleistung durch Wachstumsförderer, Antibiotika und Hormone zu steigern oder e) Legehennen würden oft durch unsachgemäße Medikamente behandelt; das könne zur Folge haben, dass sich in diesen Eiern Chloramphenicol befinde, das im Verdacht stehe, schwere Knochenmarksschädigungen und dadurch bedingt lebensgefährliche Veränderungen beim Menschen hervorzurufen.

Entscheidung

Der Antragsteller hatte Erfolg.