Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Schäden durch Tiere Tier Schwarzwild Gericht AG Schorndorf Datum 11.03.2009 Aktenzeichen 2 C 1011/08 Sachverhalt Der Kläger – Eigentümer einer Streuobstwiese – verlangt vom Jagdpächter (Beklagte) Wildschadenersatz, da Schwarzwild das Grundstück zerfurcht hatte. Der Beklagte lehnte ab, da der Kläger die üblichen Schutzvorrichtungen wie wilddichte Zäune, nicht errichtet hatte. Beurteilung Eine Streuobstwiese ist im Sinne des BJagdG ein Obstgarten. Der Schaden ist nicht zu ersetzen, da nach § 32 Abs. 2 BJagdG hätte der Obstgarten vom Eigentümer geschützt werden müssen. Ohne diesen Schutz ist der Ersatzanspruch ausgeschlossen. Schließlich ist unerheblich, ob die Errichtung von Zäunen im Außenbereich baurechtlich verboten ist, denn dies könne nicht zu Lasten des Jagdpächters gehen. Entscheidung Die Klage hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht