Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Nutztiere Tier Rind Gericht AG Brandenburg an der Havel Datum 13.12.1996 Aktenzeichen 4 Ds 66 Js 422/96 (415/96) Sachverhalt Der Angeklagte betreibt Tierhaltung in Weidewirtschaft. Die betreffenden Weiden befinden sich in einem ehemaligen Torfabbaugebiet und Gräben, die teilweise für Melliorationszwecke genutzt werden und nicht befestigt sind. Auf einer Weide des wurde ein verendetes Rind festgestellt. Das aufgefundene Rind hatte sich in eine mit höherem Gras bewachsene Senke gelegt, um dort zu kalben. Der Kopf des Kalbes war bereits im Geburtskanal und teilweise aus diesem ausgetreten. Bei der Geburt ist die Mutterkuh verendet und lag beim Auffinden bereits 4-5 Tage auf der Weide. Zudem befanden sich, trotz einer Temperatur von ca. 40°, keine Tränkmöglichkeiten für die Mutterkuhherde von insgesamt 120 Tieren. Die Tiere tranken aus den an die Weide grenzenden Gräben. In einem Graben wurden zwei entkräftete Rinder festgestellt, die im morastigen Untergrund versackt waren und diesen aus eigener Kraft nicht mehr verlassen konnten. Beurteilung Der Angeklagte wurde wegen Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund in Tateinheit mit Zufügung länger anhaltender erheblicher Leiden gegenüber Wirbeltieren sowie in Tatmehrheit dazu wegen Zufügung länger anhaltender erheblichen Leiden gegenüber Wirbeltiere kostenpflichtig zu einer Geldstrafe verurteilt. Entscheidung Der Angeklagte wurde zu 150 Tagessätze je 150,00 DM verurteilt. Zurück zur Übersicht