Urteil: Details

Zivilrecht

Tierschutz - Sonstiges

Pferde

OLG Celle

13.01.2005

14 U 64/03

Sachverhalt

Der Kläger ist ein Pferdehalter. Im November 2000 sind vier seine Rassepferde aus einer an der Bundesstraße gelegenen Weide entlaufen. Durch die Kollision mit einem Kleinbus kamen alle vier Tiere ums Leben. Der Kläger verlangt von dem Fahrzeugfahrer (Beklagte) Schadenersatz in Höhe von 31.209,26 EUR, da er zu schnell gefahren sei.

Beurteilung

Zwar trifft den Beklagten ein leichtes Verschulden, weil er gegen das so genannte Sichtfahrgebot verstoßen hat, da er etwas zu schnell fuhr, um noch innerhalb der übersehbaren Strecke halten zu können, doch tritt dieses leichte Verschulden gegenüber dem ganz erheblichen Mitverschulden des Pferdehalters zurück. Der Kläger hat nämlich nicht dafür gesorgt, dass die Einfriedung der Weide den - auch wegen der Lage an der Bundesstraße - erforderlichen besonders hohen Anforderungen genügte. So sind die Pfahlabstände zu groß, die verwendeten Gummibänder zu schmal und die Befestigungsnägel zu klein gewesen, um ihre Schutzfunktion bei panikartigen Ausbruchsversuchen der Pferde zu erfüllen.

Entscheidung

Die Klage blieb erfolglos.