Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Tierschutz - Sonstiges Tier Schafe, Ziegen, Enten, Hunde, Esel, Pony, Hühner Gericht VG Arnsberg Datum 04.06.2007 Aktenzeichen 14 K 443/06 Sachverhalt Der Kläger und weitere Mitglieder seiner Familie halten bzw. betreuen seit längerem eine Vielzahl von Tieren (u. a. Schafe, Ziegen, Enten, Hunde) sowohl auf ihrem Anwesen als auch an weiteren Standorten. Bei Kontrollen kam es immer wieder zu Beanstandungen der Tierhaltung durch die Veterinäre des Beklagten, der auch bereits mehrfach einschreiten musste. Wegen Verstößen gegen § 2 des TierSchG untersagte der Beklagte dem Kläger, die Haltung und Betreuung der Tiere, da er sie nicht artgerecht ernähre und betreue. Beurteilung Die zahlreichen tierschutzwidrigen Vorkommnisse rechtfertigten die Annahme, dass der Kläger auch künftig mit den von ihm gehaltenen oder betreuten Tieren nicht vorschriftsmäßig umgehen wird. Spezielle, auf einzelne Missstände bezogene Ordnungsverfügungen in den letzten Jahren sind erfolglos geblieben. Ein milderes Mittel als ein umfassendes Haltungs- und Betreuungsverbot ist daher nicht ersichtlich. Die Voraussetzungen eines umfassenden Verbots der Tierhaltung sind hier erfüllt. Das Gericht bestätigte weitere Verbote gegenüber Familienangehörigen des Klägers. Entscheidung Die Klage wegen Rückgabe der Tiere wurde abgewiesen. Zurück zur Übersicht