Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Pferde Tier Pferd Gericht LG Marburg Datum 22.11.2007 Aktenzeichen 1 O 387/04 Sachverhalt Der Kläger kaufte vom Beklagten ein Pferd, das seiner Tochter als Reitpferd dienen sollte. Das Pferd wurde vor dem Kauf Probe geritten und besichtigt sowie einer Ankaufsuntersuchung durch einen Tierarzt unterzogen. Im Rahmen der Ankaufsuntersuchung, stellte der Tierarzt Narben- und Hautveränderungen in Sattel- und Gurtlage des Pferdes sowie eine Lahmheit auf der rechten Hintergliedmaße fest. Knapp halbes Jahr später schrieb die Tochter des Klägers an die Familie des Beklagten einen Brief, in dem sie schrieb, dass das Pferd einmal ausgerutscht sei und daher lahm gegangen sei. Aber jetzt fühle er sich \"pudelwohl\" und er sei wieder gesund und macht Fortschritte. Er werde mit jedem Tag runder in seinem Erscheinungsbild und baue ordentlich Muskulatur auf. Ein Monat später wurden beim Pferd eine schwache Bemuskelung im Bereich der langen Rückenmuskulatur sowie eine deutliche Druckschmerzhaftigkeit im Bereich der Sattellage aufgefunden. Woraufhin der Kläger die Rückzahlung des Kaufpreises vom Beklagten begehrt Beurteilung Das Gericht geht nach der durchgeführten Beweisaufnahme nicht davon aus, dass das Pferd im Zeitpunkt der Übergabe mit einem Mangel im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB behaftet war. Dem Pferd fehlte weder eine vereinbarte Beschaffenheit noch war es für die Verwendung als Reitpferd für die Tochter des Klägers ungeeignet. Entscheidung Die Klage wurde abgewiesen. Zurück zur Übersicht