Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie sonstige Tier Hühner Gericht OVG Niedersachsen Datum 10.06.2008 Aktenzeichen 13 ME 80/08 Sachverhalt Der Antragsteller beabsichtigte die Haltung konventionell erzeugter Hühner für die Produktion von Bio-Eiern. Er stützte sich auf die EG-Öko-Verordnung, die eine Umstellungszeit von sechs Wochen, in der die Hühner nach Öko-Prinzipien gehalten werden müssen, vorsieht, um die Voraussetzungen der Bioproduktion zu erfüllen. Ferner hat eine private Kontrollstelle seinen Betrieb zertifiziert. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat dem Antragsteller eine Vermarktung der Bio-Eier untersagt, da ihm eine Ausnahmegenehmigung weder erteilt worden ist noch hätte erteilt werden können. Beurteilung Die Zertifizierung durch die privaten Kontrollstellen kann das Fehlen von erforderlichen Ausnahmegenehmigungen nicht ersetzen. Zudem kommt bei den zum Zeitpunkt der Aufstallung 15 Wochen alten Hühnern die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung auch im Rahmen einer Umstellung von konventioneller auf ökologische Wirtschaftsweise nicht in Betracht, weil bereits vor der Aufstallung die Vermarktung von Bio-Eiern geplant war. Unter dieser Voraussetzung wäre nur die dargestellte Ausnahme bei bis zu 18 Wochen alten Hühnern möglich gewesen. Diese scheidet jedoch aus, weil die Tiere konventionell gefüttert und gegen Krankheiten behandelt wurden. Entscheidung Der Antrag hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht