Urteil: Details

Öffentliches Recht

Tierschutz - Sonstiges

Legehennen

OVG Sachsen

19.02.2008

4 B 553/05

Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die rechtlichen Anforderungen an die Legehennenhaltung im Betrieb der Klägerin. Die Klägerin betreibt auf der Grundlage einer bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung seit 1996 eine Legehennenanlage mit über 780.000 Legehennenplätzen. Bei Erteilung der Genehmigung richtete sich die Hennenhaltung nach der Verordnung zum Schutz von Legehennen bei Käfighaltung vom 10.12.1987. Der Beklagte teilte der Klägerin auf ihre Anfrage mit, dass er die TierSchNutztV für wirksam hält und diese gegebenenfalls mit Zwangsmaßnahmen durchsetzen werde und sie gleichwohl die aktuellen Bestimmungen über den Tierschutz einhalten muss.

Beurteilung

Tierschutzrechtliche Regelungen zur Haltung von Legehennen gehören zu den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen, nicht aber zum gesetzlichen Regelungsinhalt der Genehmigung. Die Haltung von Legehennen muss in jedem Fall aktuellen Anforderungen des Tierschutzes genügen. Dies gilt auch dann, wenn vor Jahren eine behördliche Genehmigung für den Betrieb erteilt wurde. Die Erteilung einer solchen Genehmigung befreit den Betreiber grundsätzlich nicht von seiner Verpflichtung zur Einhaltung aktueller Tierschutzauflagen.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg.