Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Schweine Gericht VGH Hessen Datum 09.08.2007 Aktenzeichen 3 UE 684/07 Sachverhalt Die Kläger sind Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich seit 1912 ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Wohnhaus und verschiedenen landwirtschaftlichen Gebäuden befindet. Die Kläger stellten einen Bauantrag für ein weiteres Stallgebäude für die geplante Schweinehaltung. Die Genehmigung wurde ihnen gewährt. Gegen die Genehmigung legten die Nachbarn einen Widerspruch ein. Zur Begründung verwiesen sie auf die von dem genehmigten Betrieb ausgehenden Immissionen. Das Regierungspräsidium hob die Baugenehmigung auf, Das streitbefangene Grundstück liege in einem Mischgebiet nach § 6 BauNVO, wo landwirtschaftliche Betriebe nicht zulässig seien. Beurteilung Bei einem Bauvorhaben in Form der Erweiterung eines Schweinestalls in einem planfestgesetzten Mischgebiet scheidet ein nachbarlicher Gebietserhaltungsanspruch aus, weil das Bauvorhaben von so geringem bodenrechtlichen Gewicht ist, dass ein \"Umkippen\" des Gebietscharakters nicht droht (hier: Erweiterung eines Schweinestalls in einem planfestgesetzten Mischgebiet). Entscheidung Die Klage hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht