Urteil: Details

Zivilrecht

Heimtiere

Katze

AG Rendsburg

30.06.2006

3 C 205/06

Sachverhalt

Der Kläger ist ein Tierarzt bei dem eine gefundene Katze abgegeben wurde. Er behandelte die Katze und als der Eigentümer dieser (Beklagte) aufgefunden wurde, hat er von dem Beklagten die Erstattung der Behandlungskosten verlangt.

Beurteilung

Bei der von den Klägern behandelten Katze handelte es sich unstreitig um die Katze, die ursprünglich im Eigentum des Beklagten stand. Auch wenn der Vortrag des Beklagten zutreffend wäre, dass ihm die Katze zwei Wochen vor der hier gegenständlichen Behandlung entlaufen ist, ist auch nach diesem Zeitraum davon auszugehen, dass er, sofern er von der Verletzung des Tieres gewusst hätte, seine Behandlung veranlasst hätte. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamthandsgemeinschaft 84,41 EUR zzgl. Zinsen sowie weitere 30,12 EUR zu zahlen.

Entscheidung

Die Klage hatte Erfolg.