Urteil: Details

Zivilrecht

Heimtiere

Hund

AG Wipperfürth

15.12.2005

1 C 82/05

Sachverhalt

Mit einem \"Abgabevertrag\" überließ der beklagte Verein dem Kläger einen Hund gegen eine \"Schutzgebühr\". Eine Haftung für Mängel charakterlicher oder gesundheitlicher Art wurde ausgeschlossen. 2 Tage nach Übernahme zeigte sich bei dem Tier Durchfall. Der Kläger begab sich daraufhin mit dem Tier in veterinärmedizinische Behandlung. Der Kläger macht Tierarztkosten sowie Labor- und weitere Heilkosten geltend.

Beurteilung

Die Klage ist dem Grunde nach begründet. Bei dem Abgabevertrag handelt es sich um einen Kaufvertrag. Denn hier wird die Eigentumsverschaffung gegen Zahlung eines Geldbetrages geregelt. Es ist davon auszugehen, dass der Mangel des Tieres bereits bei der Übergabe bestand.

Entscheidung

Die Klage hatte Erfolg.