Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Heimtiere Tier Hund Gericht AG Wipperfürth Datum 15.12.2005 Aktenzeichen 1 C 82/05 Sachverhalt Mit einem \"Abgabevertrag\" überließ der beklagte Verein dem Kläger einen Hund gegen eine \"Schutzgebühr\". Eine Haftung für Mängel charakterlicher oder gesundheitlicher Art wurde ausgeschlossen. 2 Tage nach Übernahme zeigte sich bei dem Tier Durchfall. Der Kläger begab sich daraufhin mit dem Tier in veterinärmedizinische Behandlung. Der Kläger macht Tierarztkosten sowie Labor- und weitere Heilkosten geltend. Beurteilung Die Klage ist dem Grunde nach begründet. Bei dem Abgabevertrag handelt es sich um einen Kaufvertrag. Denn hier wird die Eigentumsverschaffung gegen Zahlung eines Geldbetrages geregelt. Es ist davon auszugehen, dass der Mangel des Tieres bereits bei der Übergabe bestand. Entscheidung Die Klage hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht