Urteil: Details

Zivilrecht

sonstige

Pferd

OLG Saarbrücken

24.05.2007

8 U 328/06 - 85

Sachverhalt

Der Kläger nimmt den Beklagten auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über zwei Pferde in Anspruch. Während der ersten 14 Tage nach der Übergabe, in denen der Kläger die Pferde vier bis fünf Mal fuhr, zeigten diese keinerlei Probleme. Monate später erklärte der Kläger unter Berufung auf Sachmängel der Tiere den Rücktritt vom Kaufvertrag. Das LG hat die Klage abgewiesen. Der Kläger verfolgte sein Begehren beim OLG.

Beurteilung

Das LG hat zu Recht angenommen, dass der Kläger nicht gemäß § 346 Abs. 1 BGB iVm §§ 437 Nr. 2 Alt. 1, 440, 323 BGB die Rückabwicklung des zwischen den Parteien im Frühjahr 2003 geschlossenen Kauvertrags über zwei Pferde verlangen kann, weil nicht nachgewiesen ist, dass diese zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mit einem Sachmangel behaftet waren. Selbst wenn jedoch von einem Sachmangel auszugehen wäre, stünde dem Kläger ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag nicht zu. Ebenfalls zutreffend ist das LG davon ausgegangen, dass die Vermutung der Beweislastumkehr im Streitfall nicht zugunsten des Klägers eingreift. Ebenso wenig greift die von dem Kläger in der Berufungsinstanz erstmals erklärte Anfechtung des Kaufvertrags durch.

Entscheidung

Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen.