Urteil: Details

Strafrecht

Zirkus

Elefanten, Pferde

LG Hanau

16.06.2006

1013 Js 9934/04 - Kls

Sachverhalt

Die Angeklagten sind Betreiber eines Zirkus. Ihnen wurden mehrfache Verstoße gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Im Herbst wurden die Elefanten in einer Halle untergebracht, die mit Abstand für die Tiere viel zu kalt war. Diese wurden nicht ausreichend gepflegt und einer war gestorben. Die Tiere bekamen keine Fußpflege und wurden nicht täglich abgeduscht. Ferner wurde ein krankes Pferd vorgefunden, das schon lange behandelt werden musste.

Beurteilung

„Lahmheit ist – wie die Angeklagten wussten – regelmäßig ein Zeichen von Schmerz“. „Durch die sich summierende Vernachlässigung der Körperpflege wurde das Wohlbefinden der fünf indischen Elefanten derart beeinträchtigt, dass ihnen erhebliche Leiden zugefügt wurden, was die Angeklagten auch wussten“. Die Angeklagten wurden wegen dreifachen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von insgesamt 11.700,00 EUR verurteilt. Freigesprochen wurden die Angeklagten dagegen von dem Vorwurf, eine Elefantenkuh mit einer Lungenerkrankung monatelang nicht behandelt zu haben.

Entscheidung

Die Klage hatte Erfolg.