Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Heimtiere Tier Hund Gericht VG Sigmaringen Datum 17.05.2004 Aktenzeichen 8 K 1499/03 Sachverhalt Es geht um die einstweilige Entscheidung der Fragen, ob der Antragsteller seinen Hund - einen American Staffordshire Terrier – ohne Erlaubnis, oder mit vorläufiger Erlaubnis, halten darf und ob dieser Hund zu einem zweiten Wesenstest zuzulassen ist. Beurteilung Durch die Kampfhundeverordnung wird die Wiederholung eines nicht bestandenen Wesenstests nicht ausgeschlossen. Es ist rechtlich fehlerhaft, dass die Verordnung anordnet, dass auch nach bestandener Prüfung bei Zuverlässigkeitsbedenken gegen den Halter ihm die Hundehaltung allein in Anknüpfung an die Rassezugehörigkeit des Hundes zu untersagen ist. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller mit seinem Hund zu einer Prüfung bzw. zu einem erneuten Wesenstest zuzulassen. Entscheidung Der Antrag hatte großteils Erfolg. Zurück zur Übersicht