Urteil: Details

Öffentliches Recht

Heimtiere

Hund

VG Sigmaringen

17.05.2004

8 K 1499/03

Sachverhalt

Es geht um die einstweilige Entscheidung der Fragen, ob der Antragsteller seinen Hund - einen American Staffordshire Terrier – ohne Erlaubnis, oder mit vorläufiger Erlaubnis, halten darf und ob dieser Hund zu einem zweiten Wesenstest zuzulassen ist.

Beurteilung

Durch die Kampfhundeverordnung wird die Wiederholung eines nicht bestandenen Wesenstests nicht ausgeschlossen. Es ist rechtlich fehlerhaft, dass die Verordnung anordnet, dass auch nach bestandener Prüfung bei Zuverlässigkeitsbedenken gegen den Halter ihm die Hundehaltung allein in Anknüpfung an die Rassezugehörigkeit des Hundes zu untersagen ist. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller mit seinem Hund zu einer Prüfung bzw. zu einem erneuten Wesenstest zuzulassen.

Entscheidung

Der Antrag hatte großteils Erfolg.