Urteil: Details

Strafrecht

Heimtiere

Hund

AG Darmstadt

14.02.2011

212 Ds 590 Js 50226/10

Sachverhalt

Die Angeklagten sind ein Ehepaar und seit 2006 Besitzer einer Schäferhündin. Sie haben im Jahr 2010 ihre Hündin in einem sehr schlechten Zustand im Tierheim abgegeben. Seit 2007 litt die Hündin an einer Ohrenentzündung, die in der Tierarztpraxis untersucht aber von den Angeklagten nicht behandelt wurde mit der Begründung, sie hätten kein Geld dafür. Bei der Begutachtung wurde festgestellt, dass das Tier über das normale Maß hinaus verschreckt war und einen ausgeprägten Fluchttrieb besaß. Es war unterernährt und hatte eine Hauterkrankung, das Fell war teilweise ausgefallen.

Beurteilung

Durch das Unterlassen der tierärztlichen Behandlung war das Wohlbefinden der Hündin erheblich beeinträchtigt, worin ein länger anhaltendes Leiden und Schmerzen liegen. Aufgrund dieses Zustandes hätten die Angeklagten das Tier viel früher beim Tierheim abgeben müssen.

Entscheidung

Die Angeklagten wurden zu 6 Monaten Freiheitsstrafe (auf Bewährung) und zum Verbot jeglicher Tierhaltung für die Dauer von 5 Jahren verurteilt.