Urteil: Details

Zivilrecht

Sport

Pferde

OLG Stuttgart

27.04.2007

6 U 72/07

Sachverhalt

Die Klägerin erwarb von dem Beklagten ein Pferd, das als Springpferd für Sportturniere dienen sollte. Später stellte sie fest, dass das Pferd an chronischer Bronchitis leidet. Die Klägerin behauptet, das Pferd sei bereits beim Kauf erkrankt gewesen und macht Rücktritts- und Schadenersatzansprüche geltend.

Beurteilung

Rücktritts- und Schadensersatzansprüche der Klägerin scheitern daran, dass das Pferd im Zeitpunkt des Gefahrübergangs genau den Beschaffenheitszustand aufwies, der zwischen den Parteien im Kaufvertrag vereinbart worden war, und dass es damit frei von Mängeln war. Turniersportfähig (Springprüfungen) wäre das Pferd selbst dann gewesen, wenn es damals an einer chronischen Bronchitis gelitten hätte. D.h. turniersportfähig kann ein Pferd selbst dann sein, wenn es an einer chronischen Bronchitis leidet.

Entscheidung

Die Klägerin hatte keinen Erfolg.