Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Schäden durch Tiere Tier Tauben Gericht AG Düsseldorf Datum 27.04.2005 Aktenzeichen 301 OWi 100 Js 10233/04 Sachverhalt An einem Julinachmittag schüttelte die Angeklagte auf einen Grünstreifen des Fürstenplatzes in Düsseldorf einen von ihr mitgebrachten, mit Körnern gefüllten Beutel aus. Dadurch hat sie eine Vielzahl von Tauben angelockt, die die Körner fraßen. Beurteilung Das Füttern von Stadttauben stellt eine vorsätzliche unerlaubte Fütterung wildlebender Tiere dar. Die Angeklagte wird zu einer Bußgeldstrafe in Höhe von 50,- EUR verurteilt. Entscheidung Die Anklage hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht