Urteil: Details

Zivilrecht

Jagd

Bussard

LG Coburg

11.04.2007

33 S 11/06

Sachverhalt

Der Kläger nahm mit seinem Bussard an einer Beizjagd teil. Der Vogel verirrte sich jedoch auf den Hof des beklagten Landwirts und griff dort ein Huhn an. Als der Bussard das Huhn packte, warf sich der Beklagte dazwischen und erlitt dabei eine blutende Fleischwunde am Handrücken. Hierauf tötete der Beklagte den Bussard. Der Kläger machte Schadenersatz in Höhe von 2.500,- EUR geltend.

Beurteilung

Der Beklagte hat nicht unangemessen gehandelt. Er hat zunächst versucht, den Bussard von der Henne wegzuziehen. Nachdem der Vogel ihm jedoch eine blutende Wunde zugefügt hat, sind die vorgenommen Maßnahmen gerechtfertigt gewesen. Eine schlimmere Verletzung hätte er nicht in Kauf nehmen müssen.

Entscheidung

Die Klage wurde abgewiesen.