Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Tierschutz - Sonstiges Tier --- Gericht OLG Saarbrücken Datum 10.02.2010 Aktenzeichen 5 U 362/09-88 Sachverhalt Die Kläger verlangen von der Beklagten Unterlassung einer Äußerung und deren Löschung von ihrer Internetseite. Im April 2009 veröffentlichte die Beklagte auf der Startseite ihres Internetauftritts einen Kurzbericht über eine Demonstration anlässlich des saarländischen Landesjägertages samt einem Link zu einem Artikel, in dem der Satz enthalten ist: „Unter den Demonstranten befanden sich X und Y, die mit ihren Vereinen der totalitären, verfassungs- und jagdfeindlichen Sekte Universales Leben nahe stehen“. Beurteilung Den Klägern steht weder ein Anspruch auf Unterlassung noch auf Löschung zu. Die Äußerung, eine Person \"stehe\" mit ihrem Verein einer \"totalitären, verfassungs- und jagdfeindlichen Sekte nahe\", stellt eine Meinungskundgabe und keine Tatsachenbehauptung dar. Solch ein Werturteil genießt den Schutz des Art. 5 GG und betrifft eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit und darf deshalb verbreitet werden. Eine Stellungnahme zum möglichen Einfluss einer Sekte auf die Tierrechtsbewegung betrifft eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage und ist grundsätzlich frei. Entscheidung Die Kläger hatten keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht