Urteil: Details

Zivilrecht

Schäden durch Tiere

Pferd, Hund

OLG Hamm

07.12.2001

9 U 127/00

Sachverhalt

Als die Beklagte in der Nähe einer Weide, auf der sich eine Stutenherde des Klägers befand, ihren Hund ausführte, lief der Hund auf die Pferdeweide ein. Nach diesem Vorfall wurde bei einer Stute eine sog. Belastungsrehe und eine beidseitige Hufbeinabsenkung festgestellt. Die Haftpflichtversicherung der Beklagten hat vorprozessual an den Kläger einen Betrag von 145,- DM gezahlt. Der Kläger macht einen Schadenersatz in Höhe 12.248,33 DM geltend. Das LG hat nach Vernehmung von Zeugen und Einholung eines tiermedizinischen Sachverständigengutachtens Klage und Widerklage abgewiesen.

Beurteilung

Die Zeugen konnten nicht angeben, dass sie die Stute hatten stürzen sehen. Der von den Zeugen geschilderte Vorgang ist derart auffällig, dass er auch aus der Entfernung von 200 und 350 m wahrgenommen werden konnte. Die Tierhalterhaftung eines Hundehalters für einen Schaden, der sich bei einem Pferd nach seiner Flucht vor dessen in die Weide eingedrungenen Hund einstellt, scheidet aus, wenn für die Gesundheitsstörung des Pferdes eine schon vorher vorhanden gewesene Erkrankung (hier: Hufrehe) prägend ursächlich geworden ist und auch bei natürlichen arttypischen Bewegungsabläufen dieselben Folgen gehabt hätte.

Entscheidung

Die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg.