Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Tierschutz - Sonstiges Tier Schafe Gericht VGH Bayern Datum 22.07.2011 Aktenzeichen 9 BV 09.2892 Sachverhalt Der Kläger hatte für das muslimische Opferfest 2008 die nach Tierschutzrecht erforderliche Genehmigung zum Schächten von ca. 100 bis 200 Schafen beantragt. Anders als in den Vorjahren, in denen er eine Genehmigung für 40 bzw. 100 Schafe erhalten hatte, hatte ihm das Landratsamt dies nun versagt. Auch das Verwaltungsgericht sah die Voraussetzungen aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht als gegeben an; der Kläger könne auf die Möglichkeit einer Elektrokurzzeitbetäubung verwiesen werden. Beurteilung Auch im Jahr 2008 hätte dem Kläger jedenfalls für das Schächten von 100 Schafen eine Genehmigung erteilt werden müssen. Die nachvollziehbar dargelegten religiösen Gründe des Klägers müssen aus verfassungsrechtlichen Erwägungen (Grundrecht der Religionsfreiheit) berücksichtigt werden. Jedoch blieb der Antrag des Klägers mehr als 100 Schafe schächten zu dürfen, auch vor dem VGH Bayern erfolglos. Insbesondere habe der Kläger nicht dargelegt, dass dafür sein Schlachtbetrieb auch über die entsprechenden Kapazitäten verfüge. Entscheidung Auch im Jahr 2008 hätte dem Kläger jedenfalls für das Schächten von 100 Schafen eine Genehmigung erteilt werden müssen. Die nachvollziehbar dargelegten religiösen Gründe des Klägers müssen aus verfassungsrechtlichen Erwägungen (Grundrecht der Religionsfreiheit) berücksichtigt werden. Jedoch blieb der Antrag des Klägers mehr als 100 Schafe schächten zu dürfen, auch vor dem VGH Bayern erfolglos. Insbesondere habe der Kläger nicht dargelegt, dass dafür sein Schlachtbetrieb auch über die entsprechenden Kapazitäten verfüge. Zurück zur Übersicht