Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Tierschutz - Sonstiges Tier Pferde, Ponys Gericht VG Saarlouis Datum 02.04.2012 Aktenzeichen 5 L 158/12 RdL 2012, Nr. 09 Sachverhalt Der Antragsteller, Eigentümer von insgesamt 8 Pferden und Ponys hat entgegen tierschutzrechtlicher Anordnungen die Mängel in der Unterbringung und Haltung nicht beseitigt (Einzäunung, fehlender Unterstand, Boden mit Wasser, Pferdekot und Baumaterial bedeckt). Daraufhin wurden die Tiere von der Koppel entfernt und dem Antragsteller gegenüber ein Pferdehaltungsverbot ausgesprochen. Gegen diese Verfügung wandte sich der Kläger mit seinem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Beurteilung Die behördliche Wegnahmeverfügung nach § 16 a S. 2 TierSchG ist rechtmäßig. Anhand von Lichtbildern ist dokumentiert worden, dass die Tiere nicht artgerecht gehalten und erheblich vernachlässigt worden sind. Dies wurde gutachterlich durch einen beamteten Tierarzt bestätigt. Das Haltungsverbot, gestützt auf § 16 a S. 2 Nr. TierSchG, ist ebenfalls rechtmäßig. Die Mängel in der Tierhaltung haben zu erheblichen Schmerzen und Leiden (Stahlfäule) der Tiere geführt. Da der Antragsteller keinerlei Einsicht hinsichtlich des Fehlverhaltens zeigte, war die Annahme, dass er auch in Zukunft derartige Zuwiderhandlungen begehen wird, gerechtfertigt. Darüber hinaus deuten auch die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers darauf hin, dass er auch weiterhin nicht in der Lage sein wird, die 8 Tiere in tierschutzrechtlicher Art und Weise zu versorgen. Entscheidung Der Antrag wurde zurückgewiesen. Zurück zur Übersicht