Urteil: Details

Öffentliches Recht

Tierschutz - Sonstiges

Pferde

Oberverwaltungsgericht Saarland

25.06.2012

1 B 128/12

Sachverhalt

Die Kläger wenden sich gegen eine behördlich angeordnete Wegnahmeverfügung und eines dauerhaften angeordneten Pferdehaltungsverbot. Die tierschutzrechtlichen Anordnungen wurden seitens des zuständigen Veterinäramtes mit der Begründung verfügt, die amtstierärztliche Untersuchung habe bei einer Überprüfung der Haltungsbedingungen festgestellt, dass die Tiere erheblich vernachlässigt waren. Von den acht vorhandenen Pferden, litten drei Pferde an Strahlfäule, zwei Pferde wiesen Verletzungen am Widerrist auf, bei sechs Tieren war der Ernährungszustand als sehr mager und mäßig einzustufen und bei allen Tieren wurde ein Wurmbefall festgestellt.

Beurteilung

Sowohl die Wegnahmeverfügung als auch das Pferdehaltungsverbot sind rechtmäßig angeordnet worden. Insbesondere durfte sich das Veterinäramt bei der Beurteilung der Frage, ob Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Kläger auch in Zukunft derartige Zuwiderhandlungen begehen werden, auf die frühere Tierhaltung zurückblicken.

Entscheidung

Die Klage wurde zurückgewiesen.