Urteil: Details

Strafrecht

Tierschutz - Sonstiges

Berberaffe

AG Offenbach

19.11.2012

265 Ds 1300 Js 79399/11

Sachverhalt

Die untere Naturschutzbehörde beschlagnahmte unter Anordnung des Sofortvollzugs bei der Angeklagten in deren Wohnung einen besonders artgeschützten Berberaffen. Der Berberaffe wurde vorerst bei der Angeklagten in deren Wohnung belassen und darüber aufgeklärt, dass der Standort des Tieres nicht verändert werden dürfe. Über die strafrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen diese Beschlagnahmeanordnung wurde die Angeklagte belehrt. Entgegen dieser Anordnung verbrachte die Angeklagte den Berberaffen nach Marokko, nach Konstanz und in die Niederlande. Dort wurde der Berberaffe von den niederländischen Behörden sichergestellt und beschlagnahmt.

Beurteilung

Die Angeklagte hat sich gemäß § 136 Abs. 1 StGB des Verstrickungsbruchs schuldig gemacht. Denn die Angeklagte hat den Berberaffen, der dienstlich in Beschlag genommen worden ist, der Verstrickung entzogen, indem sie entgegen der Anordnung, dass der Berberaffe in der Wohnung der Angeklagten verbleiben muss, nach Konstanz bzw. ins Ausland verbracht hat.

Entscheidung

Die Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.