Urteil: Details

Öffentliches Recht

Heimtiere

Hunde

OVG Nordrhein-Westfalen

14.06.2011

5 B 412/11

Sachverhalt

Eine behördliche Anordnung sah vor, dass ein als gefährlich eingestufter Hund, der sich im Tierheim befindet und einer speziellen Therapieeinrichtung zugeführt werden soll, eingeschläfert werden soll.

Beurteilung

Die Voraussetzungen für eine Tötungsanordnung sind nach der Zusage eines Therapieplatzes für den Hund nicht gegeben. Solange sichergestellt ist, dass der Hund vor einer etwaigen Weitervermittlung erneut begutachtet wird, geht von dem Hund gegenwärtig keine Gefahr aus. Eine Tötungsanordnung ist daher unverhältnismäßig.

Entscheidung

Dem Antrag wurde stattgegeben.