Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Tierschutz - Sonstiges Tier Bullen, Ziegen Gericht AG Dillenburg Datum 10.07.2012 Aktenzeichen 3 Ds 4 Js 13445/11 Sachverhalt Der Angeklagte – Halter zweier Bullen und zweier Ziegen – legten den beiden Bullen stramm befestigte Kettenhalfter an. Die Kettenhalfter wurden nicht an die Entwicklung der Tiere angepasst, sodass bei einem Bulle die Halskette tief durch die obere Haut durchgedrungen und das Unterhautgewebe gespaltet war. Die Wunde war rundläufig um den Hals von eitrigem Sekret getränkt. Auch im Maulbereich wurden Hautverletzungen festgestellt. Es war davon auszugehen, dass die Bullen 6 bis 8 Wochen erhebliche Schmerzen erlitten. Die Ziegen standen auf überlangen, ungepflegten, schlittenkufenartig hochgebogenen Klauen. Dies wies daraufhin, dass die Klauen mindestens 3 bis 4 Monate nicht behandelt worden waren und die Tiere erhebliche Schmerzen erlitten. Bei einer Ziege wurde in der Unterlippe ein festsitzender Eisenring angebracht, der die Lippe bereits gespaltet hatte und Zahnschiefstellung verursachte. Dies musste sehr schmerzhaft gewesen sein und behinderte die natürliche Nahrungsaufnahme. Beurteilung Zu Gunsten des Angeklagten war zu berücksichtigen, dass er den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz einräumte. Da mehrere Tiere über einen längeren Zeitraum offensichtlich erhebliche Schmerzen erlitten, und Angeklagte keine Abhilfe verschaffte, erschien die Verhängung von Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen als angemessen. Entscheidung Die Klage hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht