Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Tierschutz - Sonstiges Tier Mufflon Gericht AG Neumarkt i.d. Opf. Datum 29.10.2009 Aktenzeichen 20 Ds 804 Js 15162/09 Sachverhalt Zuvor war der Angeklagte wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in acht Fällen im Bundeszentralregister eingetragen. Bis Ende Februar 2009 ließ er drei Mufflons, die er auf seinem Grundstück hielt, solange hungern, bis diese deshalb, wie von ihm zumindest vorhergesehen und billigend in Kauf genommen, starben. Beurteilung Der Angeklagte hat sich eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in drei tateinheitlichen Fällen gemäß § 17 TierSchG und § 52 StGB strafbar gemacht. Es ist zur Gunsten des Angeklagten zu Berücksichtigen, dass er sich geständig und schuldeinsichtig zeigte. Dennoch war straferschwerend zu werten, dass der Angeklagte mehrere Tiere unter massiven Qualen verenden ließ. Außerdem musste sich insb. die einschlägige strafrechtliche Vorbelastung des Angeklagten strafschärfend auswirken. Entscheidung Das Gericht sah die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 80,- EE (insgesamt 7.200,- EU) als tat- und schuldangemessen an. Zurück zur Übersicht