Urteil: Details

Öffentliches Recht

Heimtiere

Katzen

VG Hannover

19.11.2012

11 B 4036/12

Sachverhalt

Die Antragsteller, eine Mutter mit zwei erwachsenen Kindern, hielten in einer ca. 85 qm großen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus insgesamt mehr als 90 Katzen. Ihre Tierhaltung war bereits an ihrem vorherigen Wohnort als tierschutzwidrig beanstandet worden. Aufgrund von Beschwerden aus der Nachbarschaft kontrollierten die Veterinäre des zuständigen Landkreises die Antragsteller mehrfach. Nachdem eine Besserung nicht eintrat und die Antragsteller jede Reduzierung des Bestandes ablehnten, nahm der Landkreis alle Katzen fort und brachte sie im Tierheim unter. Mit der Fortnahme ordnete der Landkreis auch die Veräußerung der Katzen an. Bis zur Veräußerung entstanden dem Landkreis Kosten für die Unterbringung der Tiere in Höhe von 5.200,- EU und an Kosten für tierärztliche Behandlung in Höhe von 6.379,26 EU. Die Antragsteller richten ihren Eilantrag die Fortnahme und die Veräußerung der Tiere.

Beurteilung

Den gegen die Fortnahme und die Veräußerung der Tiere gerichteten Eilantrag lehnte die Kammer ab. Sie folgte auf Grundlage der dokumentierten Feststellungen der Beurteilung der Amtstierärzte, dass die fortgenommenen Katzen unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten wurden und dass dies zu vermeidbaren Schmerzen und Leiden der Tiere geführt habe. Sie seien dadurch erheblich vernachlässigt worden und hätten schwerwiegende Verhaltensstörungen entwickelt. Auch die Verwertung der Tiere sei rechtmäßig, weil die weitere Versorgung und Pflege der Tiere mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden gewesen wäre.

Entscheidung

Der Antrag wurde abgelehnt.