Urteil: Details

Öffentliches Recht

Tierversuche

Schwein

VG Gera

02.10.2012

1 K 584/11 Ge

Sachverhalt

Die Klägerin, die Deployment Medicine International, wendet sich in ihrer Klage gegen die tierschutzrechtliche Untersagungsverfügung des Thüringer Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz – Abteilung Pharmazie. Der Klägerin ist untersagt worden, Rettungssanitäter, die in Kriegs- und sonstigen Krisengebieten eingesetzt werden, an narkotisierten Schweinen auszubilden, denen zuvor kriegstypische Verletzungen zugefügt werden sollten. Die Klägerin war dem entgegen getreten und meinte, dass das Training von Rettungssanitätern am lebenden Organismus notwendig sei, um im Ernstfall menschliche Blockaden in solchen Situationen zu überwinden und um zu lernen, die Stresssituation zu beherrschen.

Beurteilung

Die beklagte Behörde ist der Auffassung, dass solche Tierversuche nicht notwendig im Sinne des Tierschutzgesetzes seien. Insbesondere gebe es alternative Trainingsmöglichkeiten, wie etwa an Dummies, also Trainingspuppen, an denen die Behandlung von Verletzungen ohne Weiteres realitätsgerecht geübt werden könnten. Dass hatten die von der Kammer vernommenen Sachverständigen bestätigt. Die Sachverständigen gingen zudem davon aus, dass medizinische Notfallmaßnahmen unter gefechtsähnlichen Bedingungen sowieso nicht simuliert werden könnten. Für das Trainieren solcher Maßnahmen bestünden ausreichend andere Alternativen. Dummies hätten mittlerweile ein technisches Niveau erreicht, dass Verletzungen und medizinische Reaktionen von Verletzten realitätsgerecht simuliert werden könnten. Das Training mit narkotisierten Tieren bringe keinen Erfahrungsvorsprung gegenüber den alternativen Trainingsmethoden. Im Übrigen reiche nicht die einmalige Teilnahme an einem solchen Kurs aus, sondern es sei permanente Übung erforderlich. Damit ist die Untersagungsverfügung bestandskräftig und für die Klägerin verbindlich.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg.