Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Tierschutz - Sonstiges Tier --- Gericht OVG Rheinland-Pfalz Datum 24.01.2006 Aktenzeichen 6 A 11097/05.OVG Sachverhalt Der Kläger vertreibt über seine Internetseite nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtige Tierarzneimittel im Versandhandel. Unter Hinweis auf das Arzneimittelgesetz untersagte die zuständige Behörde ihm dies. Der Kläger hält dieses Verbot deshalb für verfassungswidrig, weil der Gesetzgeber den Versandhandel sogar von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für Menschen erlaubt hat. Seine Klage hatte bereits das Verwaltungsgericht abgewiesen. Beurteilung Das gesetzliche Verbot, apothekenpflichtige Tierarzneimittel im Versandhandel abzugeben, sei mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten Berufsausübungsfreiheit vereinbar. Es diene sowohl dem Tierschutz als auch dem Schutz der Gesundheit des Menschen im Falle des Verzehrs von mit Medikamenten behandelten Tieren und ihrer Produkte. Dass der Versandhandel von Humanarzneimitteln erlaubt sei, die Versendung von Tierarzneimitteln hingegen nicht, beruhe auf sachlichen Gründen. Ein vernünftiger, auf sein eigenes Wohlergehen bedachter Mensch werde die Einnahme von nicht verordneten Medikamenten im eigenen Interesse vermeiden. Demgegenüber bestehe das Risiko, dass verantwortungslose Tierhalter Arzneimittel aus wirtschaftlichen Gründen über das medizinisch Notwendige hinaus an ihre Tiere verabreichten und dadurch Gefahren für die Tiere, aber auch für Menschen entstünden. Entscheidung Die Klage hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht