Urteil: Details

Öffentliches Recht

Tierschutz - Sonstiges

Paviane, Mandril, Emus

VG Mainz

15.06.2005

1 K 535/03.Mz

Sachverhalt

Zunächst übernahm der Kläger – ein Zirkusartist – mehrere exotische Tiere (zwei Liger, 13 Paviane, 1 Mandrill) von einem Zirkus und hielt sie auf einem angemieteten Gelände in Worms. Später holte er weitere Tiere hinzu, 4 Emus, 5 Präriehunde, 2 Timorhirsche, 2 Stachelschweine, Schwarzschwäne und Ziegen. Ein Amtsveterinär stellte u.a. Folgendes fest: Die beiden Liger wurden in einem Transportwagen ohne Beschäftigungsmöglichkeiten gehalten, der Mandrill musste mit 7,5 qm auskommen und die 4 Emus waren in einem dunklen Verschlag von 10 qm untergebracht, obwohl sie als Laufvögel mindestens 300 qm Auslauffläche benötigt hätten. Einem der Schwäne habe wegen eines Pfropfes im Hals der Erstickungstod gedroht. Als der Kläger der Aufforderung, für eine artgerechte Haltung der Tiere zu sorgen, nicht nachkam, ordnete die Stadt Worms die Wegnahme und artgerechte Unterbringung der Tiere an. Hiergegen erhob der Kläger Widerspruch, den der Stadtrechtsausschuss der Stadt Worms zurückwies. Daraufhin rief der Kläger das Verwaltungsgericht an. Er habe die Tiere artgerecht und korrekt unter Zirkusbedingungen gehalten. Die Stadt Worms habe sich zum Werkzeug vermeintlicher Tierschützer machen lassen.

Beurteilung

Die Anordnung der Stadt Worms ist rechtens. Ein Gutachten des Amtsveterinärs und mehrerer anderer Tierärzte besagten, dass die Tiere nicht artgerecht untergebracht und nicht ausreichend versorgt gewesen seien. Die Anforderungen an die Haltung der Tiere richteten sich nicht nach den für die Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben maßgeblichen ministeriellen Leitlinien. Hierfür wäre Voraussetzung, dass der Kläger seine Tiere täglich verhaltensgerecht beschäftigt. Davon könne auch nicht ansatzweise die Rede sein. Die somit maßgeblichen Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren habe der Kläger aber nicht erfüllt. Darüber hinaus belegten weitere tierärztliche Bescheinigungen erhebliche gesundheitliche Schäden des Mandrills, der Mantelpaviane und der Liger. So habe beispielsweise das Ligerweibchen unter anderem eine eitrige Gebärmutterentzündung und vier frakturierte Eckzähne gehabt.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg.