Urteil: Details

Öffentliches Recht

Tierschutz - Sonstiges

Puten

OVG Lüneburg

15.08.2014

11 ME 116/14

Sachverhalt

Die Antragstellerin betreibt ein Transportunternehmen, das auch Transporte von lebenden Puten zum Schlachthof durchführt. Nach mehreren tierschutzrechtlichen Überprüfungen erließ der Antragsgegner gestützt auf § 16 a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 TierSchG nach vorheriger Anhörung den für sofort vollziehbar erklärten Bescheid, mit dem er der Antragstellerin untersagte, ab sofort bei der Beförderung von Puten einen Mindestplatzbedarf für die Tiere zu unterschreiten. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Anordnung wurde dem Antragsteller ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 € angedroht.
Gegen die Bescheide hat die Antragstellerin Klage erhoben (6 A 1044/14), über die noch nicht entschieden ist. Den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 5. Mai 2014 abgelehnt. Hiergegen wendet sich die Antragstellerin mit der Beschwerde an das OVG Lüneburg.

Beurteilung

Rechtsgrundlage ist Art. 26 Abs. 1 und Abs. 4 lit. a VO (EG) 1/2005. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Es ist unwesentlich, dass die Behörde sich auf § 16 a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 TierSchG gestützt hat, weil die unionsrechtliche Eingriffsnorm die getroffene Regelung rechtfertigt.
Anhang I Kapitel VII Buchst. E der VO (EG) 1/2005 bestimmt zwingend einzuhaltende Mindestbodenflächen für den Transport von Geflügel, die nicht unterschritten werden dürfen.
Durch Unterschreiten der Mindestbodenfläche werden die Tiere in ihrem Wohlbefinden gestört und es entstehen ihnen länger anhaltende Leiden.
Die Anordnung ist nicht ermessensfehlerhaft, weil der Mastbetrieb sachnäher und der geeignetere Verpflichtete ist. Die Heranziehung der Antragstellerin als Transportunternehmer im Sinne des Art. 11 Abs. 1 der VO ist sachgerecht. Ihm werden zahlreiche Vorgaben gemacht, die er zur Aufrechterhaltung des Wohlbefindens der Tiere während des Transports zu beachten hat, sodass er richtiger Adressat ist.

Entscheidung

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.