Urteil: Details

Öffentliches Recht

Tierschutz - Sonstiges

Kaninchen, Tauben

VG Koblenz

01.01.1970

2 L 900/11.KO

Sachverhalt

Der Klägerin gegenüber wurde durch sofort vollziehbaren Bescheid die Wegnahme von 93 Kaninchen und zwei Tauben verfügt. Zudem wurde der freihändige Verkauf der Tiere und ein Tierhalte- und Betreuungsverbot verfügt. Gegen die Maßnahmen richtet sie sich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

Beurteilung

Die Erfolgsaussichten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutz bestimmen sich nach den voraussichtlichen Erfolgsaussichten in der Hauptsache nach summarischer Prüfung durch das Gericht, vgl. § 80 Abs. 5 VwGO. Ist weder eine offensichtliche Rechtmäßigkeit noch eine offensichtliche Rechtswidrigkeit der Maßnahme vorauszusehen, entscheidet das Gericht durch eine Abwägung der Folgen für die Parteien.

Im vorliegenden Fall erwiesen sich die Verfügungen als offensichtlich rechtmäßig.

Entscheidung

Der Antrag ist zulässig, aber unbegründet.