Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Heimtiere Tier Katzen, Kaninchen Gericht OVG Rheinland-Pfalz Datum 26.10.2011 Aktenzeichen 7 B 11237/11.OVG Sachverhalt Die Antragstellerin lebte zusammen mit knapp 100 Kaninchen sowie Katzen und anderen Tieren. DIe Räume der Antragstellerin waren mit einer hohen Schicht Abfall und Kot bedeckt. Es herrschte ein beißend-ätzender Geruch. Es befanden sich dort Eimer und Plastiktüten mit zahlreichen Tierleichen in unterschiedlichen Verwesungsstadien. Durch sofort vollziehbaren Bescheid wurde die Wegnahme der Tiere und der freihändige Verkauf angeordnet. Der dagegen gerichtete Widerspruch und der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz blieben erfolglos. Die Antragstellerin legt Beschwerde gem. § 146 VwGO beim OVG ein, nachdem sie mit ihrem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs beim VG Koblenz nicht durchgedrungen war. Beurteilung Das OVG schließt sich im Wesentlichen den Ausführungen des VG Koblenz (2 L 900/11.KO) an. Die Anforderungen an eine artgerechte Haltung der Tiere wurden von der Antragstellerin über einen lang anhaltenden Zeitraum vernachlässigt. Den Ausführungen der Amtstierärzten, die die Zustände beschrieb, wird gefolgt. Der freihändige Verkauf ist auch nicht deshalb unverhältnismäßig, weil eine Rückführung der Tiere an die Antragtellerin unmöglich wird. Entscheidend sind neben der offensichtlichen Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnungen die durch eine Unterbringung der Tiere bis zur Klärung des Hauptsacheverfahrens entstehenden Kosten, die die Antragstellerin zu tragen hätte. Entscheidung Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht