Urteil: Details

Strafrecht

Rinder

Kuh

AG Sigmaringen

01.01.1970

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Sachverhalt

Ein 83-jähriger Mann betreibt eine Nebenerwerbslandwirtschaft. Auf dem Weg zum Schkachthof in Mengen wurde er von der Polizei gestoppt. In seinem Tiertransporter fand sich eine sehr abgemagerte Kuh. Der herbeigerufenene Tierarzt entschied sich, diese noch an Ort und Stelle einzuschläfern. Das Tier hatte unter Schmerzen gestöhnt und war nicht mehr transportfähig.

Beurteilung

Das Gericht entschied, dass die Kuh des Angeklagten nicht mehr transportfähig gewesen ist. Dieser wandte ein, das Tier sei regelmäßig tierärztlich untersucht worden. Die Amtstierärztin, die als Zeugin geladen war, bestätigte die Nichttransportfähigkeit des extrem abgemagerten Tieres. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Verstoßes gegen das TierSchG, da dem Tier erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt worden sind.

Entscheidung

Der Angeklagte wurde zu 90 Tagessätzen zu je 250 € verurteilt.