Urteil: Details

Zivilrecht

Schäden durch Tiere

Hund

AG Lampertsheim

01.01.1970

3 C 529/99

Sachverhalt

Ein Hundehalter führte seine beiden Schäferhunde an kurz gehaltener Leine aus, als ihm zwei kleine unangeleinte Hunde entgegenkamen. Der Hundehalter dieser frei laufenden Tiere rief seine Hunde nicht zurück, sodass einer der beiden Hunde auf die Schäferhunde zulief, worauf es zu einem Kampf kam. Als der Halter der Schäferhunde versuchte, die kämpfenden Tiere zu trennen, wurde er sehr schmerzhaft von dem fremden Hund in die Hand gebissen. Er verklagte den Hundebesitzer auf Schmerzensgeld.

Beurteilung

Die Klage wurde abgewiesen. Zwar sei grundsätzlich eine Haftung für frei laufenden Haftung gegeben, doch wertete das Gericht das Eingreifen des Schäferhundehalters als Mitverschulden. Nach Auffassung des Richters hätte der verletzte Hundehalter seinen Hund von der Leine lösen müssen, um eine Selbstgefährdung auszuschalten. Wer in einer solchen Situation eingreift, geht ein so hohes Risiko ein, dass die Gefährdungshaftung des anderen Hundehalters zurücktritt.

Entscheidung

Die Klage wurde abgewiesen.