Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Schäden durch Tiere Tier Hund Gericht AG Daun Datum 01.01.1970 Aktenzeichen 3 C 436/95 Sachverhalt DIe Klägerin ist Halterin einer Hündin. Nachdem ihre Hündin von einem Rüden ungewollt gedeckt wurde und Welpen zur Welt brachte, forderte sie von dem Halter des Rüden Schadenersatz. Beurteilung Das AG Daun hat die Klage abgewiesen. Fühle sich ein Hund von einer läufigen Hündin unwiderstehlich angezogen, so stehe dem Eigentümer der Hündin kein Anspruch auf Schadenersatz zu. Entscheidung Die Klage wird abgewiesen. Zurück zur Übersicht