Urteil: Details

Zivilrecht

Schäden durch Tiere

Hund

AG Daun

01.01.1970

3 C 436/95

Sachverhalt

DIe Klägerin ist Halterin einer Hündin. Nachdem ihre Hündin von einem Rüden ungewollt gedeckt wurde und Welpen zur Welt brachte, forderte sie von dem Halter des Rüden Schadenersatz.

Beurteilung

Das AG Daun hat die Klage abgewiesen. Fühle sich ein Hund von einer läufigen Hündin unwiderstehlich angezogen, so stehe dem Eigentümer der Hündin kein Anspruch auf Schadenersatz zu.

Entscheidung

Die Klage wird abgewiesen.