Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Hunde Tier Hund Gericht AG München Datum 22.10.1999 Aktenzeichen 411 C 16443/99 Sachverhalt Die Eltern eines Mädchens klagen auf Schadenersatz gegen eine Hausverwaltung, weil das Mädchen bei Schnee und Glätte vor dem Haus gestürzt ist und sich verletzt hat. In der mündlichen Verhandlung stellt sich heraus, dass das Mädchen seinen Hund an der Leine hielt und dieser sich losreißen wollte. Dabei ist das Mädchen gestürzt. Beurteilung Das AG München befand, dass ein siebenjähriges Kind in einer solchen Situation, bei starker Glätte mit einem lebhaften Hund unterwegs zu sein, überfordert sei und wies deshalb die Klage der Eltern ab. Es liege ein Fehlverhalten des Kindes selbst und eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vor. Entscheidung Die Klage wird abgewiesen. Zurück zur Übersicht