Urteil: Details

Zivilrecht

Hunde

Hund

AG München

22.10.1999

411 C 16443/99

Sachverhalt

Die Eltern eines Mädchens klagen auf Schadenersatz gegen eine Hausverwaltung, weil das Mädchen bei Schnee und Glätte vor dem Haus gestürzt ist und sich verletzt hat. In der mündlichen Verhandlung stellt sich heraus, dass das Mädchen seinen Hund an der Leine hielt und dieser sich losreißen wollte. Dabei ist das Mädchen gestürzt.

Beurteilung

Das AG München befand, dass ein siebenjähriges Kind in einer solchen Situation, bei starker Glätte mit einem lebhaften Hund unterwegs zu sein, überfordert sei und wies deshalb die Klage der Eltern ab. Es liege ein Fehlverhalten des Kindes selbst und eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vor.

Entscheidung

Die Klage wird abgewiesen.