Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Katzen Tier Katze Gericht OVG Bautzen Datum 15.03.2016 Aktenzeichen 3 B 302/15 Sachverhalt Gegenüber der Antragstellerin wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 8 000 € festgesetzt wegen Verstoßes gegen das Verbot des gewerbsmäßigen Züchtens von Katzen. Hier ist die Antragstellerin auf einer mit aktuellen Bilden der Kitten versehenen Internetseite in der Öffentlichkeit als Züchterin aufgetreten. Des Weiteren lag ein Kaufvertrag über vier Kitten zu einem Preis von 12 000 € vor. Der Käufer hatte bereits eine Anzahlung von 1 000 € geleistet. Von einem (wenn auch dafür unzuständigen) Zuchtverein hat sie sich eine \"Zuchterlaubnis nach § 11 TierSchG\" ausstellen lassen. Im Katzengehege der Antragstellerin waren weiterhin zwei Wurfräume vorhanden. Auf ebay hatte sie dann Savannahkitten zum Preis \"VB\" angeboten. Auch gegenüber der Behörde hatte die geäußert, Savannahkatzen mit Servalen paaren und züchten zu wollen. Beurteilung Nr. 12.2.1.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes, wonach die Voraussetzungen für ein gewerbliches Züchten dann in der Regel vorliegen, wenn im Fall von Katzen fünf oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen gehalten werden oder fünf oder mehr Würfe im Jahr erreicht werden, ist nur eine Regelvermutung. Davon abweichend kann ein gewerbsmäßiges Züchten auch dann bejaht werden, wenn wie hier aus anderen Gründen die Annahme des gewerblichen Züchtens gerechtfertigt ist: Der Internetauftritt der Antragstellerin auf einer mit aktuellen Bildern der Kitten versehenen Internetseite in der Öffentlichkeit als Züchterin war einer der Gründe. Des Weiteren lag ein Kaufvertrag über vier Kitten zu einem Preis von 12 000 € vor. Der Käufer hatte bereits eine Anzahlung von 1 000 € geleistet. Auch wenn der Kaufvertrag letztendlich nicht vollzogen wurde, so spricht allein dessen Vorlage für ein gewerbsmäßiges Züchten. Die von einem (wenn auch dafür unzuständigen) Zuchtverein ausgestellte \"Zuchterlaubnis nach § 11 TierSchG\" war weiteres Indiz. Im Katzengehege der Antragstellerin waren weiterhin zwei Wurfräume vorhanden. Auf ebay hatte sie dann Savannahkitten zum Preis \"VB\" angeboten. Auch gegenüber der Behörde hatte die geäußert, Savannahkatzen mit Servalen paaren und züchten zu wollen. Obwohl die Antragstellerin keine fünf Katzen hatte und auch keine fünf Würfe und damit die Regelvermutung der AVV nicht verwirklicht hatte, erfüllte sie dennoch das Merkmal des gewerbsmäßigen Züchtens. Hierbei spielte auch der Preis eine Rolle, den sie pro Kitten erlangte denn auch wenige Verkäufe mit hohen Einnahmen können das Merkmal des fortgesetzten und geplanten Handelns verwirklichen. Entscheidung Die Beschwerde der Antragsgegnerin über die von der Vorinstanz nicht angeordnete aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen den Zwangsgeldbescheid wurde zurückgewiesen. Zurück zur Übersicht