Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Strafrecht Fallkategorie Hunde Tier Hund Gericht AG Burgwedel Datum 16.11.2017 Aktenzeichen 63 Ds 4523 Js 34163/17 (278/17) Sachverhalt Der Angeklagte fuhr mit seinem Hund, einem Dogo Canario, nach Belgien, wo er ihm von einem dort ansässigen Tierarzt aus rein ästhetischen Gründen die Ohren kupieren ließ. Er wusste, dass in Deutschland wie auch in Belgien das Kupieren von Ohren bei Hunden verboten ist. Der Hund erlitt dadurch sowie durch die Nachbehandlung (Reinigen der Wunden usw.) erhebliche Schmerzen. Beurteilung Diese Handlung ist als Verstoß gegen § 17 Nr. 2b) TierSchG sowie gegen § 6 des TierSchG zu beurteilen. Entscheidung Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen a 40 € verurteilt. Zurück zur Übersicht